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Diplomprüfung

Jeder Schüler, der die dreijährige Ausbildung vollständig abgeschlossen hat, kann freiwillig an einer Diplomprüfung teil­neh­men. Dieses Diplom entspricht dem nationalen Anspruch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

In der Schweiz kann damit eine Registrierung beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) beantragt werden und mit den Krankenkassen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.